Voraussetzung für die Aufnahme in die Werkstatt ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger auf Eingliederung/Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die entsprechende Erwerbsminderung vorliegt.
Menschen mit Behinderungen, bzw. deren Eltern oder Betreuer können sich bei der Agentur für Arbeit oder bei unserem sozialbegleitenden Dienst über das Verfahren beraten lassen.
Die Aufnahme in die Werkstatt erfolgt in verschiedenen Schritten:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich der Werkstatt
Christina Rentzsch
03494 667024-17 03494 667024-20 0160 9092 9490