Aufnahme in die Werkstatt

(c) Andreas Kögler

Schrittweise Integration in die Werkstatt

Voraussetzung für die Aufnahme in die Werkstatt ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger auf Eingliederung/Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die entsprechende Erwerbsminderung vorliegt.
Menschen mit Behinderungen, bzw. deren Eltern oder Betreuer können sich bei der Agentur für Arbeit oder bei unserem sozialbegleitenden Dienst über das Verfahren beraten lassen.

Die Aufnahme in die Werkstatt erfolgt in verschiedenen Schritten:

1. Eingangsverfahren

Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist. Die Leistungen im Eingangsverfahren werden bis zu drei Monate erbracht.

2. Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich erhält der Beschäftigte eine zweijährige Ausbildung. Die berufliche Bildung hat die Aufgabe, sowohl arbeits- und berufsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln als auch die Persönlichkeit der Beschäftigten weiterzuentwickeln.
Das Ziel für jeden behinderten Menschen ist es, aktiv am Arbeitsleben einer Werkstatt oder eines Betriebes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können.

3. Arbeitsbereich

Im Arbeitsbereich der Werkstatt erhalten die Beschäftigten einen entsprechenden Arbeitsplatz, der ihren individuellen Leistungsmöglichkeiten entspricht und sich nach wirtschaftlichen und marktgerechten Grundsätzen ausrichtet.

Kontakt

Seelische Erkrankung

Carola Hlawatschke
Tel: 03494 667 024-17
Fax: 03494 667 024-20
carola.hlawatschke@diakonie-wolfen.de

Geistige Behinderung

Annett Engel
Tel: 03494 667 75-25 und 03494 3667-46
annett.engel@diakonie-wolfen.de

Nur Zweigwerkstatt Gräfenhainichen

Jasmin Herrmann
Tel: 034953 812 90-12
Fax: 034953 812 90-25
jasmin.herrmann@diakonie-wolfen.de