Assistenz im Krankenhaus endlich möglich machen

Assistenz im Krankenhaus endlich möglich machen

Berlin, den 17. März 2021

In einem gemeinsamen Appell haben der Pflegebevollmächtigte, die Patientenbeauftragte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung die Koalitionsfraktionen zu einer Lösung des jahrelangen Streits über die Assistenz-Kosten bei Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Behinderung aufgefordert. Noch in dieser Wahlperiode müsse die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus geregelt werden. Dazu äußern sich der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland: 

 „Bislang ist die Finanzierung nur für wenige Menschen mit Behinderung gesichert, die ihre Assistenten als Arbeitgeber selbst beschäftigen“, sagt Frank Stefan, Vorsitzender des BeB: „Jetzt muss gleiches Recht für alle gelten.“ Er plädiert dafür, dass die Kosten für die Assistenz im Krankenhaus von den Krankenkassen getragen werden. Die Leistungsträger der Eingliederungshilfe wären für die Assistenz durch Mitarbeiter*innen der Leistungserbringer verantwortlich.

 „Wenn Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus müssen, brauchen sie oft die Assistenz einer vertrauten Person", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Manchmal geht es um die verständliche Kommunikation mit dem Krankenhaus, manche Menschen mit Behinderung haben sehr große
Ängste vor der Behandlung und in der fremden Umgebung. Die Assistenz kann bei komplexen körperlichen Beeinträchtigungen oftmals nur mit langer persönlicher Erfahrung

geleistet werden.“ Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, präzisiert: „Die Begleitung durch eine vertraute Person soll die auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichtete Pflege und ärztliche Versorgung im Krankenhaus ergänzen. Das Krankenhauspersonal ist oft durch die speziellen körperlichen sowie emotionalen Bedürfnisse der Patienten überfordert und ist deswegen auf die Unterstützung durch eine vertraute Bezugsperson angewiesen.“

Mehr Informationen:

https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/PM07_Gemeinsame_Erkl%C3%A4rung_zu_Assistenz_im_Krankenhaus.html