Patrica Metz wird neuer Kaufmännischer Vorstand im Diakonieverein e. V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen
Patricia Metz ist seit 1. Januar 2021 neuer Kaufmännischer Vorstand des Diakonievereins e. V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen. Die 50-Jährige tritt die Nachfolge von Lucie Zschiegner an, die Ende Dezember 2020 in den Ruhestand ging.
Seit dem Jahr 2001 im Diakonieverein tätig, hat Patricia Metz von Beginn an das Rechnungswesen und Controlling verantwortet und ist seit 2017 als Verwaltungsleiterin der zentralen Verwaltung des Diakonievereins und den beiden Tochtergesellschaften. Seit 01.01.2019 war sie Geschäftsführerin der DIAKONIE Erziehung und Bildung gGmbH, der jüngsten Tochtergesellschaft des Diakonieverein e.V. und Träger der Kindertagesstätte Christophorushaus. Zum 01.01.2021 gibt sie diese Aufgabe an Frau Ulrike Petermann ab und wird Geschäftsführerin der DIAKONIE Sozialen Dienste gGmbH. Sie kennt das Unternehmen bestens, ebenso die Besonderheiten der hoch komplexen Sozialwirtschaft sowie deren politischen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Als Kaufmännischer Vorstand wird Patricia Metz mit Ulrike Petermann, Theologischer Vorstand, den Diakonieverein e.V. in umfassender theologischer, wirtschaftlicher und sozial-fachlicher Verantwortung führen.
Patricia Metz wuchs in Dessau-Roßlau auf. Nach der Ausbildung zur Chemiefacharbeiterin mit Abitur in der Filmfabrik Wolfen studierte sie Betriebswirtschaft in Merseburg mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann. Des Weiteren absolvierte sie erfolgreich eine berufsbegleitende Ausbildung zur Steuerfachwirtin. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Für das kommende Jahr sieht sie zwei Schwerpunkte: „Zum einen den Diakonieverein e.V. und seine Tochtergesellschaften gemeinsam mit meiner Vorstandskollegin Frau Ulrike Petermann weiterhin gut durch die von der Corona-Pandemie geprägten Zeit zu führen und möglichst gestärkt daraus hervorgehen zu lassen. Und zum anderen die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Bereichen der Eingliederungshilfe. Die veränderten Rahmenbedingungen und die neue Definition von gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen erfordern ein gutes Zusammenwirken von Leistungsträgern und Leistungserbringern im Sinne der betroffenen Menschen“, so Patricia Metz.