Eingeschränkter Besuch in Werkstätten und Wohnheimen

Eingeschränkter Besuch in unseren Werkstätten und Wohnheimen

Ab heute gilt in unseren Einrichtungen der Behindertenhilfe (Werkstatt und Wohnstätten) ein eingeschränktes Besucherverbot. Somit gelten die Besuchsregeln wie am 17. März 2020 von der Landesregierung beschlossenen „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ (ein Besucher pro Tag für je eine Stunde).

Wir bitten Besucher, sich im Vorfeld telefonisch im jeweiligen Haus anzumelden. Besucher mit Erkältungssymptomen dürfen unsere Häuser nicht betreten.