Laut der neuen Verordnung vom 16.04.2020 wird das Betretungsverbot für Werkstätten mit Behinderung verlängert und gilt somit zunächst bis einschließlich 03. Mai 2020 fort. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten. Fragen hierzu richten Sie bitte an Christina Rentzsch, Tel.: 03494 3667-73.
In der am 17. März 2020 beschlossenen „Corona-Verordnung“ hat die Landesregierung auch ein Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschlossen. Dieses Betrteungsverbot gilt somit auch für die Wolfener Werkstätten; mit der Hauptwerkstatt im Lützowweg (Wolfen), den Betriebsstätten in der Thalheimer- und Guardienstraße (Wolfen) sowie der Zweigwerkstatt in Gräfenhainichen.
Es gibt jedoch ein erlaubtes Notbetreuungsangebot für diejenigen Menschen mit Behinderung, deren Betreuung nicht sichergestellt werden kann oder die den Besuch der Werkstatt bzw. der Tagesförderstätte als eine tagesstrukturierende Maßnahme zwingend benötigen. Diese bieten die Wolfener Werkstätten ebenfalls an.
Die Fördergruppe bleibt somit vorerst weiterhin geöffnet (gemäß Erlass §7), sollte nicht seitens der Behörden eine andere Anweisung an uns erfolgen.
Seit dem 18. März 2020 dürfen diejenigen Menschen mit Behinderung unsere Werkstätten nicht mehr betreten:
- die sich im stationären Wohnen befinden
- die bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und deren Betreuung sichergestellt ist
- die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten.
Das Betretungsverbot gilt zunächst bis zum 19. April 2020. Über weitere Entwicklungen und weitere Maßnahmen informieren wir Sie zum gegeben Zeitpunkt.