Als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat das Land Sachsen-Anhalt am 24.03.2020 eine zweite Verordnung herausgegeben. Darin ist festgelegt, dass für unsere beiden Wohnheime für Menschen mit Behinderungen ein generelles Besuchsverbot gilt.
Bei Bedarf kann für die Bewohner am Eingang etwas abgegeben werden. Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch gerne direkt an die Mitarbeitenden im Wohnheim.